+ Hinweise zum Infektionsschutz
Liebe Angehörige,
Liebe Besucher unserer Einrichtungen,
aufgrund behördlicher Anordnung zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen der Seniorenhilfe SMMP, der Seniorenhilfe St. Josef, Wadersloh, und der Martinus Trägergesellschaft für soziale Dienste gelten ab sofort folgende Regeln:
- Besuche sind eingeschränkt möglich. Jeder Besucher muss sich vor dem Betreten einer Einrichtung einem Screening unterziehen (Fieber messen, Gesundheitsfragen beantworten und ein Corona-Schnelltest).Jede Bewohnerin / jeder Bewohner höchsten zwei Besucher pro Tag und gleichzeitig empfangen. Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden von uns in persönlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen und haben diese einzuhalten.
- Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind weiterhin untersagt.
- Besuche dürfen nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen.
- Wir müssen die Zugänge in unsere Einrichtungen minimieren. Wir sind außerdem verpflichtet, eine schriftliche Besucher- und Mitarbeiterregistrierung durchzuführen. Die Erfassung stellt ein wichtiges Instrument für die Ermittlung von Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten dar.
- Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete unsere Einrichtungen nicht betreten.
- Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 dürfen unsere Einrichtungen und Wohngemeinschaften nicht betreten.
- Es können Ausnahmen für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen sind die §§ 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz und § 14 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz.
Liebe Angehörige,
falls Sie Informationen zu Ihren Angehörigen wünschen, rufen Sie bitte ausschließlich unsere zentrale Telefonnummer an.
Bei akuten Veränderungen melden wir uns umgehend bei Ihnen, wie bisher auch.
Falls Sie Ihren Angehörigen etwas zukommen lassen wollen (z.B. Geschenke), nehmen die Mitarbeiter unserer Einrichtungen diese Dinge entgegen und leiten sie weiter.
Unsere beiden Senioren-Wohngemeinschaften haben zwei Mal zwölf Plätze und liegen mitten in der City von Lippstadt. Sowohl die Fußgängerzone als auch der Bahnhof befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Bei uns steht die Selbstbestimmung und die Erhaltung der Selbstständigkeit an erster Stelle. Alle entscheiden gemeinsam, welche Gerichte auf den Tisch kommen oder wohin der nächste Ausflug geht.
Mit maximal zwölf Seniorinnen und Senioren pro Wohngemeinschaft ist die individuelle Betreuung sichergestellt. Die familiäre Atmosphäre ermöglicht es auch demenziell Erkrankten den Tagesablauf entsprechend ihrem eigenen Rhythmus, ihren Vorlieben und Fähigkeiten gemeinsam zu gestalten. Jede/r hat ihr/sein eigenes barrierefreies Zimmer mit Sanitärbereich, das nach individuellen Wünschen und Vorstellungen mit eigenen Möbeln eingerichtet werden kann.
Wohnen in der City
Senioren-Wohngemeinschaft am Südertor
Blumenstr. 4-6
59955 Lippstadt
Hausmanagerin:
Dörthe Jacobi
Tel.: 02941 25609-50
d.jacobi(at)smmp.de
Eine Einrichtung der
Seniorenhilfe SMMP
Die Alltagsbegleiter sowie die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes sind nur Gäste in der WG. So wächst das gegenseitige Vertrauen und damit Ihr Wohlbefinden.
Wohnkosten
Bezeichnung | monatl. Betrag |
---|---|
Betreuungspauschale für Pflegestufe 1-2 | 1.650,00 € |
Betreuungspauschale für Pflegestufe 3-5 | 1.750,00 € |
Kaltmiete für Appartement und Anteil an Gemeinschaftsflächen (9,20 €/qm) | 426,51 € |
Teilmöblierungszuschlag (Küche und andere Gemeinschaftsmöbel) | 41,70 € |
Nebenkosten | 140,00 € |
Haushaltsgeld | 200,00 € |
Gesamtkosten für Pflegestufe 1-2 | 2.458,21 € |
Gesamtkosten für Pflegestufe 3-5 | 2.558,21 € |
Gesamtkosten für Pflegestufe 1-2 abzüglich Wohngruppenzuschlag (214 Euro) | 2.244,21 € |
Gesamtkosten für Pflegestufe 3-5 abzüglich Wohngruppenzuschlag (214 Euro) | 2.344,21 € |